Fragen und Antworten

Wann kann ich Archivalien im Stadtarchiv Dorsten einsehen?

Die Benutzung vor Ort sollte nach vorheriger Terminabsprache erfolgen, damit immer gewährleistet ist, dass ein Ansprechpartner vor Ort ist.

Die Öffnungszeiten sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr.

 

Was kann ich im Stadtarchiv Dorsten einsehen?

Amtliches Schriftgut wie Akten, aber auch nichtamtliches Schriftgut wie Karten und Pläne, Fotos, Plakate, Zeitgeschichtliche Sammlungen wie Festschriften oder Zeitungen. Neben dem Aktenbestand der Stadt Dorsten und seiner Vorgängerinstitutionen ist der Zeitungsbestand der umfangreichste Bestand des Stadtarchivs. Er umfasst ca. 1200 Bände.

Beständeübersicht

 

Was muss man tun, um Archivalien einsehen zu können?

Bei Ihrem Besuch im Stadtarchiv Dorsten müssen Sie einen Benutzungsantrag ausfüllen. Danach können Sie Archivalien bestellen und diese werden Ihnen von den Mitarbeitenden an den Benutzerplatz gebracht.

Benutzungsantrag

 

Wie viel kostet die Benutzung?

Die Benutzung der Findmittel und Archivalien im Stadtarchiv Dorsten ist grundsätzlich kostenlos.

Benutzungsordnung

 

Fallen sonstige Gebühren an?

Entstehende Sachkosten und Sonderleistungen werden nach der Entgeltordnung des Stadtarchivs Dorsten berechnet.

Entgeltordnung

 

Können Fotokopien angefertigt werden?

Vereinzelt können Fotokopien angefertigt werden. Bei großformatigen Büchern, Karten oder Plänen können keine Fotokopien angefertigt werden. Es können auch keine Fotokopien angefertigt werden, wenn der Erhaltungszustand der Archivalien dieses nicht zulässt.

 

Darf ich selbst Fotos von Archivalien anfertigen?

Ja, Fotos von Archivalien dürfen mit der privaten Kamera gemacht werden. Es darf kein Blitz und kein Stativ verwendet werden. Die Archivalien müssen den Mitarbeitenden vorab zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Welche Archivalien können nicht eingesehen werden?

Einige Archivalien befinden sich in einem konservatorisch schlechten Erhaltungszustand. Diese können leider nicht vorgelegt werden. Unter Umständen können jedoch Auskünfte daraus erteilt werden.

 

Gibt es Schutzfristen die eingehalten werden müssen?

Für amtliches Schriftgut gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren. Für Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, gilt eine Schutzfrist von 60 Jahren.

 

Für Personenstandsregister gelten folgende Schutzfristen:

  • 110 Jahre bei Geburtsbüchern
  • 80 Jahre bei Heiratsbüchern
  • 30 Jahre bei Sterbebüchern

 

Helfen die Archivarinnen und Archivare auch beim Lesen von Texten?

Im Stadtarchiv können die Mitarbeitenden Ihnen keine Archivalien vorlesen, zusammenfassen oder übersetzen. Das Stadtarchiv hält jedoch Handreichungen und Hilfsmittel bereit, die Sie im Umgang mit dem Archivgut unterstützen.

 

Beantwortet das Stadtarchiv Dorsten genealogische Anfragen auch schriftlich?

Ja, alle Anfragen beantwortet das Stadtarchiv Dorsten auch schriftlich. Aufwändige Recherchen können Sie durch persönliche Einsichtnahme vor Ort vornehmen oder vornehmen lassen.

Das Stadtarchiv Dorsten erstellt keine Stammbäume.