Testpflicht in den Schulferien - Herbstferienkurse der VHS
29.09.2021 - 11:16 Uhr
kostenlos

In den Herbstferien benötigen Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen für die Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test. An 3G-Veranstaltungen dürfen nur gegen das Coronavirus Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen. Eigentlich gelten Schüler laut Coronaschutzverordnung „aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen“. Dieser Passus wird in den Ferien nun ausgesetzt, da die regelmäßigen Schultests in dieser Zeit wegfallen.

 

Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendliche, die noch nicht geimpft oder genesen sind, zur Veranstaltung einen Negativtestnachweis mitbringen müssen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen (z.B. der einwöchige Schneiderkurs, Ran an die Maus Kurs usw. ) genügt ein mindestens zweimal wöchentlicher Testnachweis, am besten Montag und Mittwoch.

 

Nach einem Bund-Länder-Beschluss bleiben die Tests für Unter-18-Jährige weiterhin kostenlos. Die Jugendlichen können sich also weiterhin kostenlos in den Testzentren testen lassen.