Ab sofort 2G!
24.11.2021 - 08:16 Uhr
kostenlos
Gemäß der ab dem 24.11.2021 geltenden Coronaschutzverordnung NRW legen wir die 2G-Regel zugrunde: Kursteilnahme für Genesene und Geimpfte. Ein negatives Testergebnis reicht nicht mehr aus.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind davon ausgenommen.
In Schulabschlusskursen, berufsbezogenen Kursen, BAMF-Kursen, Bildungsurlauben und Veranstaltungen zur politischen Bildung gilt auch weiterhin die 3G-Regel.